Besondere Ausgleichsregelung: Antragsfrist für Einzelkaufleute endet am 31. Januar 2017

24.01.2017. Am 1. Januar ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 in Kraft getreten. Im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung wird für das Antragsverfahren 2017 nunmehr auch Einzelkaufleuten die Möglichkeit eröffnet, einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage zu stellen.

Diese Unternehmen können im Rahmen eines Sonderverfahrens für die Begrenzungsjahre 2015, 2016 sowie 2017 ihre Anträge bis spätestens zum 31. Januar 2017 (materielle Ausschlussfrist) beim BAFA einreichen.

BIld Stromsteuer

Absenkung der Kosten der EEG-Umlage auf 20 Prozent

Stromkostenintensive Unternehmen können durch eine Antragstellung die Kosten der EEG-Umlage um 80% absenken. Die Antragstellung muss in elektronischer Form über das bereits geöffnete elektronische Antragsportal ELAN-K2 erfolgen. Antragsberechtigte Unternehmen sind sogenannte Stromintensive Unternehmen, die in der Anlage 4 des EEG 2017 aufgeführt sind. Zu den dort aufgeführten Herstellerunternehmen gehören auch Hersteller von Dauerbackwaren, Teigwaren, Süßigkeiten, Fleisch-, Geflügel- und Fischverarbeiter, die eine Stromkostenintensivität von gleich oder mehr als 20 Prozent haben.

Antragsberechtigt ist ferner nur, wer den Nachweis der Antragsvoraussetzungen auf Grundlage von geprüften Jahresabschlüssen für die jeweils heranzuziehenden letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre führen kann. Somit müssen auch Einzelkaufleute, die nach dem Handelsgesetzbuch eigentlich nicht prüfungspflichtig sind, geprüfte Jahresabschlüsse erstellen lassen, um eine Entlastung von der EEG-Umlage zu erhalten. Ohne die jeweils erforderlichen geprüften Jahresabschlüsse ist eine positive Bescheidung nämlich nicht möglich.

BAFA informiert mit eigenem Hinweisblatt für Einzelkaufleute

Das BAFA hat für Informationszwecke ein gesondertes „Hinweisblatt Einzelkaufleute“ bereitgestellt und passt derzeit bestehende Veröffentlichungen an die neu geltende Rechtslage nach EEG 2017 an.

Das Hinweisblatt Einzelkaufleute können Sie hier abrufen: http://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/bar_hinweisblatt_einzelkaufleute.html

 

Weiterführende Informationen zur Besonderen Ausgleichsregelung des EEG 2017 erhalten Sie hier: http://www.bafa.de/DE/Energie/Besondere_Ausgleichsregelung/besondere_ausgleichsregelung_node.html