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Besondere Ausgleichsregelung: Antragsfrist für Einzelkaufleute endet am 31. Januar 2017

24.01.2017. Am 1. Januar ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 in Kraft getreten. Im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung wird für das Antragsverfahren 2017 nunmehr auch Einzelkaufleuten die Möglichkeit eröffnet, einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage zu stellen.

Diese Unternehmen können im Rahmen eines Sonderverfahrens für die Begrenzungsjahre 2015, 2016 sowie 2017 ihre Anträge bis spätestens zum 31. Januar 2017 (materielle Ausschlussfrist) beim BAFA einreichen.

BIld Stromsteuer

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