Die Minderung der Treibhausgasemissionen in der Kälte- und Klimatechnik ist ein wichtiger Baustein der deutschen Klimaschutzinitiative. Ab dem 1. Januar 2017 fördert das Bundesumweltministerium die Errichtung neuer oder die Sanierung bestehender Kälte- oder Klimaanlagen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Gegenüber der alten Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen kann mit der Novelle neben der Neuerrichtung von Anlagen und der Vollsanierung auch erstmalig die Teilsanierung von Anlagen gefördert werden.
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