Der Bundestag hat am 17. Dezember die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedet. Sie soll den Weg bereiten für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und das Gelingen der Energiewende. Für das INSE ist die Novelle hinter den Erwartungen zurückgeblieben.
Die EEG-Novelle 2021 kann zum 1. Januar in Kraft treten
Nachdem der Bundestag am 17.12. mit den Stimmen der Regierungsfraktionen die EEG-Novelle 2021 durchgebracht hat, hat sich am folgenden Freitag der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befasst. Damit das Gesetz bei rechtzeitiger Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zum Jahreswechsel in Kraft treten kann, verzichtete der Bundesrat darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um das Gesetz nach zu verhandeln.
Bundeswirtschaftsminister Altmaier: Zentraler Schritt für die Energiewende
Bundeswirtschaftsminister Altmaier, der die Gesetzesnovelle eingebracht hat, verbindet große Hoffnungen mit der Novellierung: „Wir setzen ein klares Zukunftssignal für mehr Klimaschutz und mehr erneuerbare Energien. Erstmals verankern wir gesetzlich das Ziel der Treibhausgasneutralität noch vor dem Jahr 2050 in der Stromversorgung in Deutschland. Zugleich legen wir die notwendigen Schritte fest, um das Ziel von 65 % erneuerbare Energien bis 2030 zu erreichen. Dazu führen wir ein ganzes Bündel an Einzelmaßnahmen ein – von einer erleichterten Eigenversorgung bis hin zur finanziellen Beteiligung der Kommunen bei Ausbau der Windenergie an Land. Schon der Umfang der Novelle zeigt: Das ist ein großer und zentraler Schritt für die Energiewende.“
EEG-Novelle legt Ausbaupfade für Erneuerbare fest
Das neue EEG soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Die Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien werden neu geregelt. Es legt fest, in welcher Geschwindigkeit die einzelnen Technologien wie Windenergie und Photovoltaik in den nächsten Jahren ausgebaut werden, damit 2030 das 65-%-Ziel erreicht werden kann. Jährlich wird im Rahmen eines Monitorings überprüft, ob die Ausbaugeschwindigkeit für die erneuerbaren Energien tatsächlich der Planung entspricht oder nachgesteuert werden muß.
Ebenfalls neu geregelt werden die Förderbedingungen für die einzelnen Energien. So können sich Kommunen nun an Windenergieanlagen finanziell beteiligen, bei der Photovoltaik wird der sogenannte „atmende Deckel“ neu geregelt, die Vergütung für große PV-Dachanlagen wurde verbessert und der Mieterstrom wurde attraktiver ausgestaltet. Der Eigenverbrauch bei allen Solaranlagen wurde gestärkt und vereinfacht.
Novelle bleibt hinter den neuen EU-Klimazielen des „Green Deal“ zurück
Positiv ist: In der EEG-Novelle 2021 wird die Treibhausgasneutralität erstmalig gesetzlich verankert. Zu diesem Zweck hat die Koalition Ausbaupfade definiert: Beispielsweise soll die installierte Leistung bei Wind an Land von heute 54 Gigawatt (GW) auf 71 GW erhöht werden, bei Photovoltaik von heute 52 GW auf 100 GW im Jahr 2030.
Allerdings berücksichtigen diese Ausbauziele nicht die Verschärfung der EU-Klimaziele für 2030. Damit ist die EEG-Novelle 2021 bereits veraltet, bevor sie überhaupt in Kraft tritt: Eine Absenkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent unter den Wert von 1990 – bislang galt ein Ziel von minus 40 Prozent – ist mit dieser Novelle nicht zu erreichen.
Kein Weg hin zur Beendigung von Dauersubventionen
Auch setzt die EEG-Novelle 2021 weiterhin auf umfassende Förderung statt auf Marktwirtschaft in den Erneuerbare-Energien-Märkten. So sollen Solaranlagen, die nach 20-jähriger Förderung zum Jahreswechsel aus der Förderung fallen, eine unbürokratische und einfache Lösung erhalten, damit sie weiterbetrieben werden können. Windenergieanlagen an Land, deren Förderzeitraum ausläuft, sollen sich in Ausschreibungen um eine Anschlussförderung bewerben können, die bis 2022 läuft. Nach dem Auslaufen der Beihilfe soll also eine neue Beihilfe angeschlossen werden. Es wird sich zeigen, ob die EU-Kommission hierzu ihre beihilferechtliche Genehmigung erteilt.
EEG-Novelle 2021 geht von einer unrealistischen sinkenden Stromnachfrage aus
Die Bundesregierung erwartet, dass der Bruttostromverbrauch in der Zukunft sinken wird. „Sie geht davon aus, dass wir eine leicht sinkende Stromnachfragehaben. ist Dieses Szenario ist jedoch sehr unwahrscheinlich.
„Die Wasserstoffstrategie der Bundesregierung wird einen Mehrverbrauch an Strom nach sich ziehen, auch die Industrie dürfte stärker elektrifizieren als in den Szenarien der Bundesregierung heute angenommen wird“, kommentiert Energieexperte Prof. Löschel die Novelle. Die Bundesregierung rechnet mit zehn Millionen E-Fahrzeugen für 2030. „Zusammengenommen könnte der Stromverbrauch somit schnell zehn Prozent höherliegen als augenblicklich angenommen. In der Logik der prozentualen Zielsetzungen bräuchte man einen entsprechenden Aufwuchs“, erklärt Löschel.
Nach der Novelle ist vor der Novelle
Es scheint als habe sich die Bundesregierung noch Luft für Verhandlungen mit Bündnis90/Grünen für die Zeit nach der Wahl im September 2021 gelassen. Dann wird es darum gehen, die Energiepreisreform endlich anzugehen und höhere CO2-Preise sicher zu stellen, um Erneuerbare Energien konkurrenzfähiger zu machen. Ein solches System kann aus der langfristigen Subventionierung heraus kommen. Und so ist nach der Novelle vor der Novelle.
Bild-Nachweis: Paul Langrock