Besondere Ausgleichsregelung: Antragsfrist für Einzelkaufleute endet am 31. Januar 2017

24.01.2017. Am 1. Januar ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 in Kraft getreten. Im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung wird für das Antragsverfahren 2017 nunmehr auch Einzelkaufleuten die Möglichkeit eröffnet, einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage zu stellen.

Diese Unternehmen können im Rahmen eines Sonderverfahrens für die Begrenzungsjahre 2015, 2016 sowie 2017 ihre Anträge bis spätestens zum 31. Januar 2017 (materielle Ausschlussfrist) beim BAFA einreichen.

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Förderprogramm Energieberatung Mittelstand (EBM) in 2016 weniger erfolgreich

Bonn, den 17. 01.2017. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat Jahreszahlen zu dem laufenden Förderprogramm Energieberatung Mittelstand veröffentlicht. Insgesamt ist die Anzahl der beantragten Fördermaßnahmen leicht steigend, die Anzahl und die Fördersummen der geförderten Maßnahmen jedoch rückläufig. Deutlich weniger Erfolg hat das Programm derzeit im Handel.

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Neues Förderprogramm Kälte- und Klimaanlagen

Die Minderung der Treibhausgasemissionen in der Kälte- und Klimatechnik ist ein wichtiger Baustein der deutschen Klimaschutzinitiative.  Ab dem 1. Januar  2017 fördert das Bundesumweltministerium die Errichtung neuer oder die Sanierung bestehender Kälte- oder Klimaanlagen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Gegenüber der alten Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen kann mit der Novelle neben der Neuerrichtung von Anlagen und der Vollsanierung auch erstmalig die Teilsanierung von Anlagen gefördert werden.

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Mehr Energieeffizienz erforderlich: Emissionen an CO2 steigen in 2016 um 0,9 Prozent

Der Energieverbrauch in Deutschland ist in diesem Jahr um 1,6 Prozent gestiegen. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtverbrauch lag im vergangenen Jahr bei 12,6 Prozent. Kräftig zugelegt hat der Erdgasbezug mit 10,2 Prozent. Die erneuerbaren legten um 2,9 Prozent zu, der Ölverbrauch stieg um 1,8 Prozent. Der Zuwachs der fossilen Energiequellen fördert die Erreichung der Klimaziele nicht, hat doch die Bundesregierung den Ausstieg aus den fossilen Energien für das Jahr 2050 anvisiert.

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Geschenk zu Nikolaus: Umsetzung der CSR-Richtlinie zum 6. Dezember in Deutschland

Die Vorgabe ist klar: Zum 6. Dezember tritt das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten in Kraft. Der Entwurf des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz zur Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht wurde bereits am 21.09.2016 von der Bundesregierung beschlossen. Auch auf KMU – eigentlich von dem Gesetz nicht betroffen – rollen damit neue Anforderungen zu. Warum Sie sich jetzt mit CSR befassen sollten.

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Deutscher Klimaschutzplan: Die Blamage gerade noch abgewendet

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Buchstäblich in letzter Sekunde schafft es die Bundesregierung nach monatelangem Tauziehen doch noch, einen formalen Beschluss zu erzielen, damit Umweltministerin Barbara Hendricks nicht mit leeren Händen zum UN-Klimagipfel nach Marrakesch reisen muss. Am Freitagmorgen konnte zwischen den zerstrittenen Parteien eine Einigung erzielt werden.

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Deutscher Klimaschutz: Mit leeren Händen zum Weltklimagipfel

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Dem Klimaschutz-Vorreiter Deutschland droht eine erhebliche Schlappe. Ab dem 7. November findet im marokkanischen Marrakesch die Verhandlung darüber statt, wie das Pariser Klimaschutz-Abkommen von 2015 mit Leben gefüllt werden soll und die ambitionierten Vorgaben tatsächlich umgesetzt werden sollen. Doch Bundesumweltministerin Dr. Hendricks reist mit leeren Händen zum Gipfel.

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Welterschöpfungstag: Ab dem Jahr 2030 brauchen wir zwei Planeten

Die Weltbevölkerung wächst rasant und verbraucht immer mehr Ressourcen. Am Montag, den 8. August sind rechnerisch die natürlichen Ressourcen aufgebraucht, die die Erde innerhalb eines Jahres regenerieren kann. Das teilt die Naturschutzorganisation WWF (World Wide Fund For Nature) mit. Lebte die Menschheit unverändert weiter wie bisher, benötigten wir bis zum Jahr 2030 zwei Planeten, um unseren Bedarf an Nahrung und nachwachsenden Rohstoffen zu decken.

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Bye Bye Klimaschutz – Was der Brexit noch mit sich bringt

Raus aus der EU, neuer Premier, neue Regierung: In Großbritannien spielt bald eine andere Musik – es steht zu befürchten, dass die Klimaskeptiker den Ton angeben

Großbritannien hell erleuchtet, Grund ist der hohe Energieverbrauch – der Brexit könnte auch die Energieversorgung verkomplizieren. (Foto: NASA/Wikimedia Commons)
Großbritannien hell erleuchtet, Grund ist der hohe Energieverbrauch – der Brexit könnte auch die Energieversorgung verkomplizieren. (Foto: NASA/Wikimedia Commons)

Es ist noch nicht lange her seit der Klimavertrag von Paris auch von Großbritannien unterzeichnet worden ist. Dass die Briten nun für den Austritt aus der Europäischen Union gestimmt haben, wirft auch die Frage auf, wie es mit dem Klimaschutz in Europa weitergeht. Denn dieser endet bekanntlich nicht an der Landesgrenze.

Glaubt man den Aussagen von Richard Black, Direktor des Londoner Thinktanks ECIU (Energy and Climate Intelligence Unit) werden die Briten durch den Austritt erst einmal für Energie tiefer in die Tasche greifen müssen: „Wenn in der Gas- und Stromversorgung der Handel mit dem Festland gekappt wird, könnte das britische Familien teuer zu stehen kommen“. Sollte die neue Regierung wirklich den Austausch beenden, müssten neue Kraftwerke gebaut werden, was enorme wirtschaftliche Belastungen nach sich zöge.

Durch wirtschaftliche Engpässe des EU-Aussteigers könnte aber auch an der Energiewende und am Klimaschutz gespart werden. Die Chefin des UN-Klimasekretariats Christiana Figueres unmittelbar nach dem Brexit-Votum davor, dass Großbritannien seinen Beitrag für den Weltklimavertrag überarbeiten müsse.

Doch auch die meisten Umweltstandards sind „made in Europe“. Die künftige Regierung in London wird diese wahrscheinlich neu ausgestalten müssen. Dabei könnte es zur Verwässerung der derzeitigen Gesetzgebung kommen, denn der Brexit-Kandidat wäre an die Vereinbarungen in Brüssel nicht mehr gebunden. Ob es zu einem Horrorszenario in der Klima- und Umweltpolitik kommt, hängt vor allem von der neuen britischen Regierung ab.Um die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Kontinent zu verbessern, könnte Großbritannien zu laxeren Fracking-Regelungen oder niedrigeren Auflagen für Luft- und Wasserverschmutzung tendieren, warnt Greenpeace.

Ob und wie Standards verändert und der Klimaschutz gefährdet werden, lässt sich erst sagen, wenn klar ist, wie England seine Rolle im Rahmen der Exitverhandlungen mit der EU neu definiert.

Nachhaltigkeit ist der Schlüssel zum Erfolg

Was sagt Ihnen der Name Carl von Carlowitz? Er ist der Erfinder der Nachhaltigkeit. Das ist schon lange her, aber trotzdem aktueller denn je!

Energie ist das Schwungrad wirtschaftlicher Entwicklung. Ist der Bedarf größer als die knappe Ressource, hat man eine Energiekrise. Diese gibt es nicht erst seit den siebziger Jahren des letzten Jahrhnderts als die automobile Entwicklung rasanten Mehrverbrauch an Bezin und Diesel mit sich brachte und die OPEC-Staaten den Hahn zudrehten. Bereits das 18. Jahrhundert ging als Jahrhundert  der großen Energiekrise in Europa in die Geschichte ein. Energieträger war damals freilich nicht das Öl, sondern das Holz. Das Wort von der „Holznot“ machte die Runde. Der Bedarf an Holz wuchs und wuchs, durch den rapiden Anstieg der Bevölkerung und das Wachstum der Städte. Die Menschen brauchten Holz für den Hausbau, ihre Küchen, ihre Wohnstuben und ihr Werkzeug. Doch Europas Wälder gaben nicht genügend Holz her.

In dieser Krisenzeit Zeit wurde Hans Carl von Carlowitz geboren. An Heiligabend 1645 erblickte er auf Burg Rabenstein bei Chemnitz gdas Licht der Welt und starb am 3. März 1714 in Freiberg (Sachsen) im Alter von 68 Jahren. Der Spross aus einer Familie des sächsischen Uradels sollte das Gesicht Europas verändern wie wenige andere.
Der Erfinder der Nachhaltigkeit

„Sylvicultura oeconomica oder Haußwirthliche Nachricht und Naturmäßige Anweisung zur Wilden Baum-Zucht“ heißt Carlowitz’ Werk, genauer der Anfang des Titels. Es folgten 16 in kleinen Lettern gesetzte Zeilen, die den Inhalt genau beschreiben. Mit diesem Werk hat er es bis ins deutsche Bundeswaldgesetz geschafft. „Der Wald soll im Rahmen seiner Zweckbestimmung ordnungsgemäß und nachhaltig bewirtschaftet werden“, heißt es heute noch in Paragraph 11 des Gesetzes zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft.

Zwar taucht in dem Werk das Wort „nachhaltig“ nur ein einziges Mal auf, und doch sollte Carlowitz das Antlitz der deutschen Landschaft dauerhaft prägen. Auf Seite 105 fordert der sächsische Oberberghauptmann, „eine sothane Conservation und Anbau des Holtzes anzustellen, daß es eine continuierliche beständige und nachhaltende Nutzung gebe“. Dies war das Gründungsmanifest der Forstwissenschaft, die nachhaltige Holzwirtschaft zum zentralen Prinzip erhob. Aus dem Wald soll nicht mehr herausgeholt werden, als dieser langfristig nachwachsen lassen kann.

Das ursprünglich quantitative Verständnis von Nachhaltigkeit des Hans Carl von Carlowitz ist heute allgegenwärtig. Kaum ein Unternehmen kommt um Nachhaltige Unternehmensführung herum. Der ursprünglich quantitative Begriff der Nachhaltigkeit wandelte bis heute sich zu einem qualitativen. Das hat sich von der Forstwirtschaft auf die Gesamtwirtschaft übertragen: Lange sollten  Investments schlicht zuverlässig eine Rendite abwerfen. Heute liegt der Schwerpunkt sehr viel mehr darauf, dass nachhaltige Unternehmen von Grund auf ressourcenschonend konzipiert werden. Der Akzent verlagert sich von der Rendite hin zu Konzepten, bei denen die Qualität der unternehmerischen Tätigkeit stärker im Vordergrund steht. Die Vorstellung, dass Unternehmen für Nachhaltigkeit niedrigere Renditen in Kauf nehmen müssen, ist überholt. Nachhaltigkeit vermindert vor allem die Risiken der unternehmerischen Tätigkeit.

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