Geschenk zu Nikolaus: Umsetzung der CSR-Richtlinie zum 6. Dezember in Deutschland

Die Vorgabe ist klar: Zum 6. Dezember tritt das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten in Kraft. Der Entwurf des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz zur Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht wurde bereits am 21.09.2016 von der Bundesregierung beschlossen. Auch auf KMU – eigentlich von dem Gesetz nicht betroffen – rollen damit neue Anforderungen zu. Warum Sie sich jetzt mit CSR befassen sollten.

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Die Richtlinie 2014/95/EU zur Corporate Social Responsibility (CSR-RL) vom 22. Oktober 2014 bestimmt für Großunternehmen und Konzerne, dass sie in ihren jährlichen Lageberichten auch über Arbeitnehmerbelange informieren müssen. Die Richtlinie ist bis zum 6. Dezember 2016 in deutsches Recht umzusetzen und gilt erstmalig für Unternehmensberichte, die das Geschäftsjahr 2017 betreffen.

Ab dem kommenden Jahr müssen zahlreiche größere Unternehmen in Deutschland und der EU Daten zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption  und der Vielfalt in Führungsgremien (Diversity)“ bereitstellen.

Diese Neuregelung gilt in Europa für etwa 6.000 große kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen, die mindestens 500 Mitarbeiter, eine Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro oder einem Nettoumsatz von mehr als 40 Millionen Euro haben. In Deutschland sind dies rund 450 Unternehmen. Die Berichterstattung zur Diversity ist auf die börsennotierten Unternehmen beschränkt.

Umweltberichte von großen Unternehmen gibt es schon seit langem. Erweitert wurden diese nun um die Aspekte der Sozialen und finanziellen Nachhaltigkeit. Derartige Nachhaltigkeitsberichte sollen Angaben über die Auswirkungen einer Organisation – positiv wie negativ – auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft liefern.

Indirekt werden darüber hinaus insbesondere auch mittelständische Unternehmen (KMU) betroffen sein. Veröffentlichten im Jahr 2014 rund 90 Unternehmen CSR-Berichte, wird sich diese Zahl nun deutlich erhöhen. Es ist also damit zu rechnen, dass viele vor- und nachgelagerte Partner in der Wertschöpfungskette  sowie Dienstleister Anfragen großer Partner und Kunden erhalten werden, die Auskunft zu CSR-Aktivitäten des Unternehmens einfordern.