Neues Förderprogramm Kälte- und Klimaanlagen

Die Minderung der Treibhausgasemissionen in der Kälte- und Klimatechnik ist ein wichtiger Baustein der deutschen Klimaschutzinitiative.  Ab dem 1. Januar  2017 fördert das Bundesumweltministerium die Errichtung neuer oder die Sanierung bestehender Kälte- oder Klimaanlagen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Gegenüber der alten Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen kann mit der Novelle neben der Neuerrichtung von Anlagen und der Vollsanierung auch erstmalig die Teilsanierung von Anlagen gefördert werden.

bild-kaelteanlage-kuehlregal-2017                            Quelle: © Fotolia.com/adisa

Mit dem Jahreswechsel ist die neue Förderrichtlinie für Kälte- und Klimatechnik vom 1. Dezember 2016 in Kraft getreten. Anträge, die ab dem 1. Januar beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingehen, werden auf der Grundlage dieser Richtlinie geprüft und beschieden. Für Anträge, die vor dem 1. Januar beim BAFA eingegangen sind, gilt weiterhin die alte Richtlinie. Während die alte Richtlinie einen Zuschuss in Abhängigkeit von den Kosten der Anlage gewährte, richtet sich nunmehr der Förderbetrag nach sich nach der Art der Maßnahme, der Anlagenart, dem eingesetzten Kältemittel und der Kälteleistung. Erstmals werden zudem auch kleine Kompressionsanlagen im Bereich zwei bis fünf Kilowatt elektrischer Leistungsaufnahme bezuschusst, wie sie etwa in Kühlräumen von Restaurants oder zur Wärmeabfuhr elektrischer Schaltschränke zum Einsatz kommen.

Gegenüber der ausgelaufenen Richtlinie sieht die Novelle bei den eingesetzten Kältemitteln höhere Anforderungen vor als bisher. Neben der Basisförderung sieht die Richtlinie auch eine Bonusförderung vor, die in Anspruch genommen werden kann, wenn die energetische Effizienz des Gesamtsystems verbessert werden soll.  Im Rahmen der Bonusförderung werden gefördert:

  • Wärmespeicher mit Wärmeübertrager zur Abwärmenutzung der Kälte- oder Klimaanlage
  • Wärmepumpen zur Abwärmenutzung der Kälte- oder Klimaanlage (für Wärmespeicher)
  • Kältespeicher mit Wärmeübertrager
  • Freikühler mit Rohrleitungen, Pumpen, Tank, MSR-Technik und gegebenenfalls zusätzlichem Wärmeübertrager

Verkürztes Antragsverfahren

Mit der Festbetragsförderung soll auch der Zuwendungsbescheid schneller erteilt werden. Bisher musste der Antragsteller mit dem Verwendungsnachweis bis zum Ende des Verfahrens abwarten. Nun soll mit der neuen Festbetragsregelung der Bescheid über die Höhe der Förderung zu Beginn des Verfahrens beim Antragssteller eintreffen, was mehr Planungssicherheit schafft. Damit ändert sich auch der Startschuss der Maßnahmenumsetzung. Antragssteller dürfen anders als bisher nicht mit dem Eingang des Förderantrages beim BAFA mit der Maßnahme beginnen, sondern erst, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt.

Die Richtlinie ist hier abrufbar: http://www.klimaschutz.de/sites/default/files/kaelte-klima-richtlinie_bundesanzeiger.pdf