Deutscher Klimaschutz: Mit leeren Händen zum Weltklimagipfel

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Dem Klimaschutz-Vorreiter Deutschland droht eine erhebliche Schlappe. Ab dem 7. November findet im marokkanischen Marrakesch die Verhandlung darüber statt, wie das Pariser Klimaschutz-Abkommen von 2015 mit Leben gefüllt werden soll und die ambitionierten Vorgaben tatsächlich umgesetzt werden sollen. Doch Bundesumweltministerin Dr. Hendricks reist mit leeren Händen zum Gipfel.

Es ist so eine Crux mit der Operationalisierung von strategischen Zielen. Deutschland hat am 22. April diesen Jahres das Weltklimaabkommen von Paris unterzeichnet. Die Vertragspartner verpflichten sich, die globale Erwärmung auf maximal zwei Grad Celsius zu begrenzen. Für die  Industriestaaten heißt dass,  das sie ihre Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 reduzieren müssen. Um dieses auch für Deutschland geltende Ziel zu erreichen, wollte die Bundesregierung 2016 eigentlich einen nationalen Klimaschutzplan 2050 beschließen. Darin wollte sie konkretisieren, wie das strategische Ziel von Paris von Deutschland umgesetzt werden soll.

Das Vorgehen des Umweltministeriums war dabei durchaus ambitioniert: Als wirtschaftlich stärkster Mitgliedsstaat der EU wollte das Ministerium mit dem  Klimaschutzplan Deutschland auf das Erreichen von weitgehender Treibhausgasneutralität bis Mitte des Jahrhunderts trimmen. Doch in der Ressortabstimmung liegt dieser derzeit wegen heftigen Gegenwindes aus der Wirtschaft auf Eis. Die geplante Kabinettsentscheidung über den Klimaschutzplan 2050 musste verschoben werden.

Damit droht Deutschland ein Verlust an internationaler Glaubwürdigkeit in Sachen Klimaschutz. Mit dem Klimaschutzplan 2050 wollte die Bundesregierung schließlich beweisen, dass sie die notwendige langfristige Transformation klimarelevanter Strukturen auch für ihre nationale Politik ernstnimmt und sich damit als Vorreiter bei der Gestaltung der europäischen und internationalen Prozesse erweist.

Teile der Koalition und die Wirtschaft fordern, im Klimaschutzplan auf pauschale Verbote zu verzichten und sich Technologieoffen zu geben. Anstelle starrer Vorgaben zur Dekarbonisierung der Wirtschaft durch ausschließlichen Einsatz von Alternativen Energien und Energieeffizienz sollte den Unternehmen die Fähigkeit zur Innovation erhalten bleiben, lautet die Forderung.

Dabei hatte das Ministerium den ursprünglichen Ressortentwurf nach Kritik bereits deutlich entschärft. So wird die Energieeffizienz zur Erfüllung der internationalen Klimaschutzvereinbarungen zwar als Schlüssel gesehen, es wird im Klimaschutzplan aber darauf verzichtet, die politischen Instrumente so zu gestalten, dass sie die gesetzten Ziele direkt adressieren.

Es wäre wünschenswert, wenn messbare Anreizsysteme stärker Einzug in den nationalen Klimaschutz finden würden. Messbare Energieeinsparungen könnten dann konsequent belohnt und nachweisliche Energieverschwendung sanktioniert werden.

Klimaschutz gibt es nicht zum Nulltarif. Ein Klimaschutzplan, der den Akteuren ergebnisoffen alle Optionen einräumt, ist keine konkrete Planungsgrundlage. Ohne Ausstieg aus den fossilen Energien wird das Klimaschutzziel nicht zu erreichen sein. Man kann die Bundesumweltministerin nur darin bestärken, an ihren ambitionierten Zielen festzuhalten, denn anders ist das Ziel einer faktischen Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050 nicht zu erreichen.