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EEG-Novelle 2021 verabschiedet

Der Bundestag hat am 17. Dezember die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedet. Sie soll den Weg bereiten für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und das Gelingen der Energiewende. Für das INSE ist die Novelle hinter den Erwartungen zurückgeblieben.

Die EEG-Novelle 2021 kann zum 1. Januar in Kraft treten

Nachdem der Bundestag am 17.12. mit den Stimmen der Regierungsfraktionen die EEG-Novelle 2021 durchgebracht hat, hat sich am folgenden Freitag der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befasst. Damit das Gesetz bei rechtzeitiger Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zum Jahreswechsel in Kraft treten kann, verzichtete der Bundesrat darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um das Gesetz nach zu verhandeln. 

Bundeswirtschaftsminister Altmaier: Zentraler Schritt für die Energiewende

Bundeswirtschaftsminister Altmaier, der die Gesetzesnovelle eingebracht hat, verbindet große Hoffnungen mit der Novellierung: „Wir setzen ein klares Zukunftssignal für mehr Klimaschutz und mehr erneuerbare Energien. Erstmals verankern wir gesetzlich das Ziel der Treibhausgasneutralität noch vor dem Jahr 2050 in der Stromversorgung in Deutschland. Zugleich legen wir die notwendigen Schritte fest, um das Ziel von 65 % erneuerbare Energien bis 2030 zu erreichen. Dazu führen wir ein ganzes Bündel an Einzelmaßnahmen ein – von einer erleichterten Eigenversorgung bis hin zur finanziellen Beteiligung der Kommunen bei Ausbau der Windenergie an Land. Schon der Umfang der Novelle zeigt: Das ist ein großer und zentraler Schritt für die Energiewende.“

EEG-Novelle legt Ausbaupfade für Erneuerbare fest

Das neue EEG soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Die Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien werden neu geregelt. Es legt fest, in welcher Geschwindigkeit die einzelnen Technologien wie Windenergie und Photovoltaik in den nächsten Jahren ausgebaut werden, damit 2030 das 65-%-Ziel erreicht werden kann. Jährlich wird im Rahmen eines Monitorings überprüft, ob die Ausbaugeschwindigkeit für die erneuerbaren Energien tatsächlich der Planung entspricht oder nachgesteuert werden muß.

Ebenfalls neu geregelt werden die Förderbedingungen für die einzelnen Energien. So können sich Kommunen nun an Windenergieanlagen finanziell beteiligen, bei der Photovoltaik wird der sogenannte „atmende Deckel“ neu geregelt, die Vergütung für große PV-Dachanlagen wurde verbessert und der Mieterstrom wurde attraktiver ausgestaltet. Der Eigenverbrauch bei allen Solaranlagen wurde gestärkt und vereinfacht.

Novelle bleibt hinter den neuen EU-Klimazielen des „Green Deal“ zurück

Positiv ist: In der EEG-Novelle 2021 wird die Treibhausgasneutralität erstmalig gesetzlich verankert.  Zu diesem Zweck hat die Koalition Ausbaupfade definiert: Beispielsweise soll die installierte Leistung bei Wind an Land von heute 54 Gigawatt (GW) auf 71 GW erhöht werden, bei Photovoltaik von heute 52 GW auf 100 GW im Jahr 2030.

Allerdings berücksichtigen diese Ausbauziele nicht die Verschärfung der EU-Klimaziele für 2030. Damit ist die EEG-Novelle 2021 bereits veraltet, bevor sie überhaupt in Kraft tritt: Eine Absenkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent unter den Wert von 1990 – bislang galt ein Ziel von minus 40 Prozent – ist mit dieser Novelle nicht zu erreichen.

Kein Weg hin zur Beendigung von Dauersubventionen

Auch setzt die EEG-Novelle 2021 weiterhin auf umfassende Förderung statt auf Marktwirtschaft in den Erneuerbare-Energien-Märkten. So sollen Solaranlagen, die nach 20-jähriger Förderung zum Jahreswechsel aus der Förderung fallen, eine unbürokratische und einfache Lösung erhalten, damit sie weiterbetrieben werden können. Windenergieanlagen an Land, deren Förderzeitraum ausläuft, sollen sich in Ausschreibungen um eine Anschlussförderung bewerben können, die bis 2022 läuft. Nach dem Auslaufen der Beihilfe soll also eine neue Beihilfe angeschlossen werden. Es wird sich zeigen, ob die EU-Kommission hierzu ihre beihilferechtliche Genehmigung erteilt. 

EEG-Novelle 2021 geht von einer unrealistischen sinkenden Stromnachfrage aus

Die Bundesregierung erwartet, dass der Bruttostromverbrauch in der Zukunft sinken wird.  „Sie geht davon aus, dass wir eine leicht sinkende Stromnachfragehaben. ist Dieses Szenario ist jedoch sehr unwahrscheinlich. 

„Die Wasserstoffstrategie der Bundesregierung wird einen Mehrverbrauch an Strom nach sich ziehen, auch die Industrie dürfte stärker elektrifizieren als in den Szenarien der Bundesregierung heute angenommen wird“, kommentiert Energieexperte Prof. Löschel die Novelle. Die Bundesregierung rechnet mit zehn Millionen E-Fahrzeugen für 2030. „Zusammengenommen könnte der Stromverbrauch somit schnell zehn Prozent höherliegen als augenblicklich angenommen. In der Logik der prozentualen Zielsetzungen bräuchte man einen entsprechenden Aufwuchs“, erklärt Löschel.

Nach der Novelle ist vor der Novelle

Es scheint als habe sich die Bundesregierung noch Luft für Verhandlungen mit Bündnis90/Grünen für die Zeit nach der Wahl im September 2021 gelassen. Dann wird es darum gehen, die Energiepreisreform endlich anzugehen und höhere CO2-Preise sicher zu stellen, um Erneuerbare Energien konkurrenzfähiger zu machen. Ein solches System kann aus der langfristigen Subventionierung heraus kommen. Und so ist nach der Novelle vor der Novelle.

Bild-Nachweis: Paul Langrock

Lieferkettengesetz: Kommt die Zivilhaftung für die gesamte Lieferkette?

Heute entscheidet sich auf einer Krisensitzung der zuständigen Minister für Wirtschaft, Arbeit und Entwicklung, welche Aufgaben und Haftung deutsche Unternehmen zukünftig für ihre ausländischen Geschäftspartner in der gesamten Lieferkette übernehmen sollen. 

Bereits im Koalitionsvertrag haben sich CDU/CSU und SPD darauf verständigt, die Einhaltung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht gesetzlich zu regeln, sofern nicht die Mehrheit der deutschen Großunternehmen bis zum Jahr 2020 entsprechende Prozesse freiwillig veranlasst haben. 

Freiwillige Selbstverpflichtungen reichen nicht

Eine von der Unternehmensberatung EY im Auftrag der Bundesregierung durchgeführte Befragung kam in diesem Sommer zu dem ernüchternden Ergebnis, dass lediglich jedes fünfte Unternehmen die Anforderung, bei den Geschäftspartnern soziale Mindeststandards zu überwachen und auch durchzusetzen, freiwillig erfüllt. Jetzt steht eine gesetzliche Regelung an, die das Lieferketten-Monitoring verpflichtend vorsieht. Die Eckpunkte des nun geplanten Gesetzentwurfes sind jedoch strittig.

Verpflichtung der Unternehmen zur Bekämpfung von Ausbeutung und Kinderarbeit

Auf der Arbeitsebene konnten sich die beteiligten Ministerien Wirtschaft, Arbeit und Entwicklung bisher nicht auf gemeinsame Eckpunkte verständigen. Bereits zwei Mal innerhalb weniger Wochen hat die Bundesregierung die Verabschiedung der Eckpunkte für das Lieferkettengesetz daher von der Tagesordnung der Sitzung des Bundeskabinetts gestrichen. Das heutige Krisentreffen von Peter Altmaier (CDU), Hubertus Heil (SPD) und Gerd Müller (CSU) soll nun den Durchbruch bringen. Auf dem Spiel steht viel für die deutsche Wirtschaft: Es droht ein Bürokratie-Ungetüm, welches den Unternehmen in der Praxis kaum umsetzbare Anforderungen auferlegt. So drängen Heil und Müller auf eine zivilrechtliche Haftung der Unternehmen für ihre Geschäftspartner im Ausland.

Praxisferne Vorstellungen zur Haftung

Doch wie realistisch ist es, angesichts komplexer globaler Lieferketten und vielfältiger gesetzlicher Landesregelungen, deutsche Unternehmen global zu verpflichten, unabhängige Vorlieferanten lückenlos zu überwachen und für deren Fehlverhalten die Haftung zu übernehmen? Strittig ist ebenfalls, ab welcher Unternehmensgröße die gesetzliche Verpflichtung gelten soll. Während NGOs eine Untergrenze bereits ab 250 Mitarbeitern fordern, sieht das BMWi die Grenze bei 5.000 Mitarbeitern. 

Umweltschutz und Green Deal bleiben aussen vor

Nicht am Tisch sitzt das Bundesumweltministerium. Zwar drängt die Bundesumweltministerin, getrieben von den Umweltschutzverbänden, darauf, auch die Einhaltung ökologischer Standards in das Lieferkettengesetz aufzunehmen. Doch bisher konnte sie sich bei den Kollegen mit diesem ganzheitlichen Nachhaltigkeitsansatz nicht durchsetzen. Dies würde das Gesetzgebungsvorhaben weiter verkomplizieren – so die Kabinettskollegen unisono.

Vorgaben des Lieferkettengesetzes würden Mittelstand überfordern

Es steht zu befürchten, dass strenge nationale Vorschriften deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb stark benachteiligen würden. Bisher hat die Bundesregierung die aktuelle EU-Ratspräsidentschaft auch nicht dazu genutzt, um das Thema auf europäischer Ebene voranzubringen. Gerade für mittelständische Unternehmen ist die Herausforderung in ausländische Märkte vorzudringen ohnehin groß. Neue Haftungsrisiken und Berichtspflichten könnten viele mittelständische Unternehmen dazu bringen, ihr Engagement in Entwicklungsländern zu überdenken. Gerade KMU fehlt die Marktmacht, Kapitalkraft und Personalstärke, um in Deutschland vorgeschriebene Standards in anderen Ländern voranzutreiben. 

Gesetzesvorlage kommt zur falschen Zeit

Die von den Vereinten Nationen (UN) 2011 beschlossenen „Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ gelten auch für deutsche Unternehmen. Es handelt sich jedoch lediglich um eine freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen. Die Covid-Pandemie hat in den Entwicklungsländern dazu geführt, dass sich Lebens-, Einkommenssituation und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer verschlechtert haben. Auch die konjunkturelle Situation deutscher Unternehmen hat sich massiv eingetrübt. Ob in der jetzigen Lage ein nationaler Alleingang für ein deutsches Lieferkettengesetz in die Zeit passt, ist fraglich. 

(Bild: bakhtiarzein/AdobeStock)

DENA Energiewendekongress 2018: Es bleibt viel zu tun!

Kurs setzen Richtung 2030

Jedes Jahr trifft sich das Who-is-who der Energiebranche in Berlin beim DENA Energiewendekongress. Unter dem Motto „Kurs setzen Richtung 2030“ drehte sich dieses Jahr alles um die Erreichung der Klimaziele in Deutschland und international. Dieses Jahr waren mit Herrn Altmaier und  Frau Schulze gleich zwei Minister des Bundeskabinetts  vertreten

Energieeffizienz  soll größere Rolle spielen

„Wir müssen uns dem Thema Enegieeffizienz mit neuer Ernsthaftigkeit widmen“, war dann auch eine der wesentlichen Aussagen von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Allerdings sind die Teilnehmer solche Lippenbekenntnisse bereits gewöhnt. In den Köpfen der politischen Entscheider fristet die Energieeffizienz seit Jahren ein vernachlässigtes Dasein und eine grundlegende Überarbeitung und Straffung des Förderinstrumentariums ist bisher nicht erfolgt.

Probleme beim Netzausbau verzögern Energiewende

Dass in dem Thema Energiemärkte noch viel Raum für Verbesserung ist, zeigte der Energiewendekongress in zahlreichen Foren und Plenumsveranstaltungen am 26. und 27. November 2018 in Berlin deutlich: So werden derzeit im Schnitt nur 60 % der Netze genutzt. 40 % sind für den Notfall vorgesehen. Durch mehr (künstliche) Intelligenz in der Steuerung erhoffen sich insbesondere die Netzbetreiber mehr Effizienz. Allerdings entwickeln sich die Netze auch zum wesentlichen Kostentreiber in unserem Energiesystem, denn der Ausbau-, Modernisierungs- und Steuerungsbedarf ist sehr hoch.

Bayern ist Schlusslicht im Netzausbau

Zahlreiche Diskutanten kritisierten das die Bundesregierung ihre Ziele für die Energiewende auf dem günstigsten Szenario für den Netzausbau stützt, dieses aber völlig unrealistisch sei. Allein in Bayern ist man nach derzeitigem Stand mehr als fünf Jahre hinter dem Zeitplan für die Umsetzung neuer Trassen. So konstatierte auch Rita Schwarzelühr-Sutter, Staatssekretärin im BMWi „Wir sind weder national noch international auf dem Zielpfad“.

CO2-Steuer derzeit nicht durchsetzbar

Im Gegensatz zu ihrem Bundeskabinettskollegen machte sich die Bundesumweltministerin Svenja Schulze für eine CO2-Steuer stark, bekam hierzu aber gleich mehrfach von Vertretern anderer Ministerien eine Abfuhr. Gerade in der Bevölkerung sei die Einführung einer solchen Abgabe – das zeige das Beispiel Frankreich – derzeit kaum vermittelbar.

Der Kongress lieferte eine gute Orientierung, wo Deutschland in der Energiewende steht. In seiner Ausrichtung war der diesjährige DENA-Kongress deutlich internationaler, was sich insbesondere in den Plenumsveranstaltungen zeigte, die mit Vertretern der französischen Energieagentur