Streichung der Befreiung für KWK-Anlagen ab 2018 ist Dämpfer für Energiewende

Im Rahmen unserer Energieeffizienzberatung als INSE spielen auch hocheffiziente Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) eine Rolle. Einige Unternehmen, die seit 2014 solche Anlagen gebaut haben, werden nun kalt vom Gesetzgeber erwischt. Die Reduzierung der EEG-Umlage für eigengenutzen Strom aus KWK-Anlagen wird ersatzlos gestrichen.

Das Jahr 2018 beginnt für einige Mittelständler mit einer in dieser Form nicht voraussehbaren, negativen Überraschung. Auf Betreiben der EU-Kommission streicht das BMWi nämlich die bisherige Befreiung von der Ökostromumlage. Damit wird eine neue Stufe in der Diskriminierung des Eigenverbrauchs von Energie gezündet, die mit der Einbeziehung der Stromerzeugung für den Eigenverbrauch von Unternehmen in die EEG-Umlage bereits mit der letzten EEG-Reform ihren Anfang genommen hat.

Betroffen sind KWK-Anlagen, die nach dem 1.08.2014 in Betrieb gingen

Vorfreude auf das neue Jahr sieht anders aus. Für schätzungsweise 10.000 Betriebe steigt ab Beginn des kommenden Jahres die Stromrechnung kräftig, weil die Befreiung von der Ökostromumlage überraschend gestrichen wird. Betroffen sind Unternehmen, deren hocheffiziente Neuanlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), die Strom und Wärme zum Eigenverbrauch erzeugen und die nach dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind. Für diese Anlagen darf nach Mitteilung der EU die bisherige Befreiung in Höhe von 60 Prozent der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nicht mehr gewährt werden. Die Betreiber solcher KWK-Anlagen müssen Januar den  vollen Satz von künftig 6,8 Cent je Kilowattstunde (kWh) auf selbstgenutzten Strom zahlen.

Für das Bundeswirtschaftsministerium kommt die EU-Ankündigung nicht überraschend

Von den aufziehenden dunklen Gewitterwolken hatte das Bundeswirtschaftsministerium bereits länger Kenntnis, verabsäumte es jedoch, die betroffenen Unternehmen zu informieren. Man befindet sich in Verhandlung und bedauert, dass „bis zu einer genehmigten Neuregelung alle KWK-Neuanlagen vorläufig die volle EEG-Umlage zahlen müssen“. Die zuständigen Netzbetreiber stellen den höheren Betrag mit der Stromrechnung fällig. Betroffen von der Erhöhung der Umlage sind einmal mehr vor allem Mittelständler, aber auch Schulen, Schwimmbäder und Krankenhäuser, die ihre Eigenversorung auf KWK-Anlagen umgestellt haben und die ohnehin bereits die höchsten Strompreise in Europa bezahlen müssen.

Kostenersatz steht derzeit in den Sternen

Ob und wann BMWi und EU eine beihilferechtlich akzeptable Neuregelung finden, die die Anlagen auch weiterhin von der EEG-Umlage entlastet, steht derzeit in den Sternen. Auch auf zukünftige Investitionsvorhaben wirkt sich die Situation bereits negativ aus, denn sie verunsichert die Unternehmen und gefährdet den weiteren KWK-Ausbau. Damit steht zu befürchten, dass die Hängepartie Investitionsentscheidungen zu Lasten von KWK-Anlagen befördert, die auf Jahrzehnte die Nutzung wertvoller Klimaschutzpotentiale verbaut.

Da die Regierungsbildung in Berlin auf das Jahr 2018 verschoben ist,  ist auch unklar, wann eine Einigung zwischen Deutschland und der EU erzielt werden könnte. Es muss damit bezweifelt werden, dass die Neuregelung rückwirkend zum 1. Januar in Kraft gesetzt werden könnte, so dass die Betriebe auf den höheren Kosten sitzen bleiben dürften.

Fehlentwicklung hat schon Tradition

Bis 2014 war der Eigenverbrauch von allen Stromerzeugungsanlagen von der EEG-Umlage befreit. Die große Koalition hatte diese Befreiung dann mit der EEG-Reform gekippt und lediglich einen Ausnahmetatsbestand für KWK-Anlagen geschaffen, die Gas aus regenerativen Quellen wie Biomasse nutzen. Alle anderen KWK-Anlagenbetreiber wurden verpflichtet, für Strom trotz Eigenverbrauchs 40 Prozent der jeweiligen EEG-Umlage zu bezahlen. Damit wurde die Energiewende für die Wirtschaft weiter verkompliziert. Nicht wenige Unternehmen stöhnen, dass allein der 135 Seiten umfassende Leitfaden, der von Eigenversorgern seitdem zu beachten ist, energieeffizientes Handeln nicht gerade vereinfacht hat.

Verhandlungserfolg mit der EU dringen erforderlich

Die Unternehmen, die nach dem Stichtag 2014 die Anlagen in Betrieb genommen haben, haben darauf vertraut, dass der Gesetzgeber für die getätigten Investitionen stabile und verlässliche Rahmenbedingungen schafft. Aktuell stehen sie, nur dreieinhalb Jahre später nun mit den unvorhersehbaren Mehrkosten im Regen. Höchste Zeit also, dass der Gesetzgeber hier mit der EU eine einvernehmliche Lösung schafft, die das Vertrauen in die Energiewende nicht unterminiert.