Das EEG: Neue Regierung muß Fehlanreize beseitigen

Das Erneuerbare-Energie-Gesetz sollte die Basis für die Finanzierung der Energiewende schaffen. Weil  neue Technologien am Anfang teurer sind sollte die Umlage für den Ausbau der Erneuerbaren Energien die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben der Übertragungsnetzbetreiber ausgleichen. Nach wie vor werden Wind-, Sonnen- und Biogasanlagen kontinuierlich über dieses Instrument ausgebaut.

Fehlanreize kosten Milliarden

Die Umlage zur Ökostromfinanzierung sinkt im nächsten Jahr zwar leicht von 6,88 auf 6,79 Cent je Kilowattstunde. Doch schon 2019 droht wieder ein Anstieg. Von 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2001 ist die EEG-Umlage bis heute auf mehr als 25 Milliarden Euro gestiegen.

EEG hat Konstruktionsfehler  zu lange angelegten Einspeisevergütungen

Im internationalen Wettbewerb ist die ausufernde EEG-Umlage ein Hemmschuh. Denn alle Unternehmen und Verbraucher – bis auf die von der EEG-Umlage günstiger gestellten Energieintensiven Industrien – zahlen die Zeche. Künftig wird es jedoch einen Wettbewerb um den geringsten Zuschuss beim Ausbau der erneuerbaren Energien geben. Die Umlage, mit der die garantierte Einspeisevergütung finanziert wird, ist als Anschubfinanzierung gedacht gewesen. Sie setzt sich aber in der jetzigen Form als Dauersubvention fest. Der Grund liegt darin, dass trotz neuer Ausschreibungsvorgaben die Abnahmegarantien bis über das Jahr 2030 hinaus lange gewährt werden.  Das führt zu einer gewaltigen Umverteilung von Vermögen in die Energiewende, die gerade die zukünftigen Generationen belastet.

Auch Eigenversorger betroffen

Regenerative Energie und effiziente Stromspeicher ermöglichen dezentrales Energiemanagement. Doch gemäß § 61 EEG müssen auch Eigenversorger die EEG-Umlage entrichten. Dies verschlechtert die Amortisation von Investitionen in nachhaltige Energieerzeugung vor Ort. Durch die langjährige Festschreibung der hohen Einspeisevergütungen stieg der Anteil an Strom aus Erneuerbaren Energien im deutschen Strom-Mix stark an. Zwar wird der ungebremste Zubau für neue EEG-Anlagen durch neue Ausschreibungsmodell etwas abgemildert, doch verteuern die Subventionen für die bestehenden Anlagen den Strom noch über Jahrzehnte.

Schieflage beseitigen

Nach der EEG-Reform 2017 ist daher vor der Reform. Die neue Regierung muß die Energiewende dringend auf eine solide, zukunftsfähige Basis stellen und langfristige Fehlanreize abschaffen. Das EEG sollte in diesem Rahmen dazu dienen, Anreize für die Energiewende zu schaffen und den Anteil erneuerbarer Energien am Eneriemix zunehmen durch Marktmechanismen zu ermöglichen. Subventionen – auch in Erneuerbarer Energien – müssen befristet werden und dürfen keien Daueralimentierung sein. Schon jetzt zeigen Ausschreibungen von Energieanlagen im Ausland, dass die Erneuerbarern Energien längst wettbewerbsfähig sind.