Das bringt der Koalitionsvertrag für den Klimaschutz in Unternehmen

Am vergangenen Mittwochmorgen einigten sich die Parteien nach einer langen Verhandlungsnacht auf den neuen Koalitionsvertrag. Damit die Koalition wirklich zustande kommt, müssen die Mitglieder der SPD diesem noch in Form eines Mitgliederentscheides zustimmen. Das INSE fasst zusammen, worauf sich die Unternehmen im Bereich Klimaschutz einstellen können.

Steuerliche Vorteile bei der Anschaffung von E-Fahrzeugen

Um die Elektromobilität in Unternehmen zu fördern, plant die GroKo Steuervorteile für die gewerbliche Nutzung von E-Fahrzeugen zu schaffen. Vorgesehen ist eine Sonderabschreibung von 50 Prozent im ersten Jahr beim Kauf eines E-Fahrzeugs. Weiterhin heißt es im Koalitionsvertrag, es soll die „bestehende Förderkulisse wo erforderlich über das Jahr 2020 hinaus fortgeführt und ergänzt“ werden. Dies deutet darauf hin, dass die Elektroauto-Prämie verlängert werden soll. Um die Infrastruktur für den Einsatz von Elektrofahrzeugen zu verbessern, sollen bis 2020 mindestens 100.000 Ladepunkte für E-Fahrzeuge zusätzlich verfügbar gemacht werden, davon ein Drittel Schnellladesäulen.

Die GroKo setzt jedoch nicht ausschließlich auf Elektromobilität. Unter dem Stichpunkt „Industrie“ wird im Koalitionsvertrag ausgeführt: „Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass der Weg zu einer nachhaltigen Mobilität technologieoffen und ohne politische Technologiefestsetzung erfolgt.“ So sollen auch „emissionsarme und saubere Verbrennungsmotoren“ gefördert werden.

 Förderung bei Energetischer Gebäudesanierung wird ausgebaut

In der Energetischen Gebäudesanierung besteht ein hoher Rückstau. Hohe Kosten und lange Amortisationszeiten halten Unternehmen trotz Förderprogrammen von Maßnahmen ab. Die Groko will die energetische Gebäudesanierung daher zusätzlich steuerlich fördern, wobei für die Antragsteller ein Wahlrecht zwischen einer Zuschussförderung und einer Reduzierung der Steuerlast vorsehen werden soll. Vom Tisch ist jedoch erst einmal eine konkrete Benennung der geplanten Förderhöhe, die in einer Zwischenversion noch mit jährlich einer Milliarde Euro veranschlagt worden war.

Das Nebeneinander von Energieeinsparverordnung, Energieeinsparungsgesetz und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz soll durch Einführung eines Gebäudeenergiegesetzes beseitigt werden. Damit nimmt die GroKo einen zweiten Anlauf: Bereits in der abgelaufenen Legislaturperiode gab es einen Gesetzesentwurf, der jedoch dann an der CDU gescheitert ist.

Handwerk mit Goldenem Boden bei Öffentlichen Aufträgen?

Die Groko will den Bund im Bereich Gebäudeenergieeffizienz zum Vorbild machen. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass öffentliche Gebäude energieeffizienter werden sollen. Auch hier verzichtet der Vertrag auf Fixierung einer bestimmten Zielmarke. Es ist aber damit zu rechnen, dass das Ausschreibungsvolumen Öffentlicher Aufträge zur Energetischen Sanierung von Bestandsimmobilien und im Neubau zunehmen wird, will man hier meßbare Ergebnisse erreichen. Eine gute Nachricht für das Baugewerbe.

Energieberatungen sollen verbessert werden

Auch die Energieberatung hat es in den Koalitionsvertrag gebracht. Union und SPD wollen mehr und bessere Energieberatungen anbieten. Das bestehende Programm für die Energieberatung Mittelstand (EBM) läuft noch bis Ende 2019.

Zusätzliche Förderungen auch bei der Erzeugung Regenerativer Energien

Für Unternehmen, die Regenerative Energien selbst erzeugen wollen, wird es zusätzliche Förderprogramme geben. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass Windenergie an Land und Photovoltaik mit einer zusätzlichen Kapazität von je 4.000 Megawatt gefördert werden sollen. Damit soll das unveränderte Ziel, bis 2030 den Anteil der erneuerbaren Energien auf etwa 65 Prozent zu erhöhen, erreicht werden.

Alles beim alten bei vergünstigtem Strom für Energieintensive Unternehmen

Dass die Stromkosten am Energiehochpreisstandort Deutschland ein Problem darstellen, hat auch seinen Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden. „Carbon Leakage“, die Abwanderung von Unternehmen wegen der Kosten des Klimaschutzes, soll vermieden werden. Mittelständische Unternehmen werden also ebenso wie der Endkunde weiterhin zur Kasse gebeten werden, um die Industrierabatte bei der EEG-Umlage der energieintensiven Großunternehmen zu finanzieren.

Weitere Infomation: Der Koalitionsvertrag im Wortlaut: https://www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/koalitionsvertrag_2018.pdf?file=1